Bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung geht es um die Verrechnung von Kosten der Hilfskostenstellen. Ziel ist es also, für die unterschiedlichen Hilfskostenstellen die Verrechnungssätze pro Einheit zu ermitteln.
Beim Stufenleiterverfahren wird der innerbetriebliche Leistungsaustausch zwischen den Hilfskostenstellen teilweise berücksichtigt. Zunächst muss die Reihenfolge bestimmt werden, in der die Hilfskostenstellen abgerechnet werden. Es sollte zunächst diejenige Hilfskostenstelle abgerechnet werden, die keine bzw. nur wenige Leistungen von anderen Hilfskostenstellen empfängt.
Beispiel:
Wir haben einen Betrieb mit den drei Hilfskostenstellen Druckluft, Strom und Instandhaltung.
Die Leistungsverflechtungen sind in nachfolgender Tabelle dargestellt.
Als erster Schritt müssen die primären Kosten durch die erzeugte Leistungsmenge abzüglich des Eigenverbrauchs dividiert werden, um die primären Kostensätze zu erhalten.
Also ist die Hilfskostenstelle I als erstes abzurechnen, da sie wertmäßig am wenigsten Leistungseinheiten von den anderen Hilfskostenstellen empfängt. Um den nächsten Platz in der Reihenfolge zu bestimmen, müssen bei den beiden verbliebenen Hilfskostenstellen die empfangenen Leistungseinheiten nochmals ohne die Hilfskostenstelle 3 ermittelt werden.
Hilfskostenstelle S ist demzufolge an zweiter Stelle.
Es ergibt sich also die Reihenfolge I, S, D
Das führt letztendlich zu folgenden Verrechnungssätzen für das Stufenleiterverfahren: